Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland - Petitions-Nr. 187744
Wortlaut der Petition
Mit dieser Petition fordert der Club Amberg-Sulzbach von Soroptimist International, das in Deutschland bestehende Behandlungsverbot mit Eizellenspenden anderer Frauen im Rahmen der Kinderwunschbehandlung aufzuheben und eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erlassen. Wie es für eine genetische und eine soziale Vaterschaft gesetzliche Festlegungen gibt, sind diese auch für die Mutterschaft zu treffen, zumal diese in der Realität längst existiert, jedoch mit Verboten und Strafen belastet ist.
Begründung
Die derzeitige Rechtslage
- belastet Wunscheltern in Deutschland schwer
- behindert das einschlägige vertrauensvolle Verhältnis zwischen der Ärzteschaft und ihren Patientinnen
- beeinträchtigt die Fürsorgepflicht deutscher Ärztinnen und Ärzte für Kinderwunschpaare
- veranlasst Wunscheltern dadurch zum Kauf von Eizellenspenden im Ausland zu oft sehr hohen Preisen
- fördert eine mögliche Benachteiligung von Spenderinnen im Ausland, die in einem kommerziellen System Opfer von Ausbeutung werden können
- verhindert die Übernahme von Verantwortung für Spenderinnen, die Hilfesuchenden aus Deutschland Eizellen zur Verfügung stellen (Hier verschließt der deutsche Gesetzgeber die Augen vor Unrecht im Dienste für deutsche Frauen!)
- verhindert aufgrund der anonymen Spenden im Ausland, dass auf diesem Weg gezeugte Kinder jemals ihre genetische Herkunft erfahren
- erlaubt nicht, dass überzählige, freigegebene Eizellen in Deutschland betroffenen Frauen eingesetzt werden können, sondern stattdessen verworfen werden müssen
- ermöglicht weder für eizellenspendende noch für eizellennehmende Frauen eine qualifizierte psychosoziale Beratung – erst recht nicht für Spenderinnen im Ausland
- beeinträchtigt Frauen-, Familien- und Kinderrechte im In- und Ausland.
Zur Lösung des Problems schlagen wir folgende Änderungen vor:
- In §1 Abs. 1 und Abs. 2 des Embryonenschutzgesetzes ist der Begriff „missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken“ zu streichen.
- Wie bei Samenzellen ist auch die Herkunft der Eizellen zu sichern.
- Sowohl für die eizellenspendende als auch für die eizellennehmende Frau ist das Recht auf psychosoziale Beratung durch die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu garantieren und dies in den jeweiligen Gesetzen zu ergänzen.
- Den Kindern ist das garantierte Recht einzuräumen, ihre genetische Herkunft zu erfahren, indem anonyme Spenden verhindert werden.
- Frauen ist der Schutz vor kommerzieller Ausbeutung durch uneigennützige Spenden zu garantieren.
Die Änderung der Gesetzeslage ist von umso größerer Bedeutung, als sich die gesellschaftliche Situation in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat, da der deutlich gestiegene Bildungs- und Berufsstand von Frauen häufig zu späterer Familiengründung führt. Hinzu kommt, dass sich die medizinischen Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung wesentlich erweitert haben, wodurch den Betroffenen wertvolle Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zudem wäre eine Umsetzung der Eizellenspende in Deutschland auch ohne Rekrutierung von Spenderinnen zur alleinigen Eizellenspende denkbar. Mithilfe der bisher nicht zur Spende freigegebenen Eizellen aus dem sogenannten „Medical oder Social Freezing“ könnten auf der Grundlage eines "Eggsharing"-Programms auch im Rahmen einer ohnehin laufenden Kinderwunschbehandlung ausreichend Eizellen für mögliche Wunscheltern zur Verfügung gestellt werden. Das Argument einer möglichen Instrumentalisierung potenzieller Spenderinnen verfängt damit in keinster Weise.
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